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Persönliches Budget

Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?

Grundsätzlich können alle Menschen, bei denen eine anerkannte Behinderung vorliegt, ein PB beantragen. Die Leistungen sind jedoch einkommens- und vermögensabhängig.

Auch Menschen, die wegen der Schwere ihrer Behinderung das PB nicht selbst verwalten können, haben einen Anspruch auf das PB und können zur Verwaltung, Abrechnung etc. eine Assistenz mit beantragen.

Die Antragstellung zum Persönlichen Budget ist möglich bei:
Service- u. Beratungsstellen, Pflegekassen, Rentenversicherungen, Jugendämtern, Sozialämtern, Agenturen für Arbeit, …Egal an welchen dieser Träger Sie Ihren Antrag auf PB stellen, die Träger sind verpflichtet, die „Zuständigkeit“ untereinander zu klären.

Sind mehrere Träger an einem Budget beteiligt, nennt man es Trägerübergreifendes Budget. Nach dem gestellten Antrag erfolgt ein Bedarfsfeststellungsverfahren.

In folgenden Bereichen sind Hilfen durch das Persönliche Budget möglich:
  • Hilfe beim Wohnen
  • Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und Sozialhilfe
  • Krankenkassenleistungen
  • Leistungen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfen u. a.)
  • Förderung von sozialen Beziehungen
  • Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern
Welche Leistungen kann die Lebenshilfe Bördeland für Sie erbringen?
  • Beratung und umfassende Informationen zum Persönlichen Budget
  • Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung des Umfangs von Hilfeleistungen sowie bei der Beantragung des PB
  • Vermitteln von Kontakten zu Ämtern und Behörden
  • Beratung bei der Auswahl von Hilfen
  • Unterstützung während des Zielvereinbarungsgespräches mit dem Sozialhilfeträger
  • Unterstützung bei der meist jährlichen Neubeantragung des Persönlichen Budgets
Mögliche Dienstleistungen der Lebenshilfe Bördeland:
  • Hilfe, Dinge zu lernen = Leistungen zur Rehabilitation
  • Hilfe bei der Arbeit = Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Hilfe, um „dabei sein“ zu können = Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Hilfe im Haushalt oder Assistenz
Service- u. Beratungsstellen, Pflegekassen, Rentenversicherungen, Jugendämtern, Sozialämtern, Agenturen für Arbeit, …Egal an welchen dieser Träger Sie Ihren Antrag auf PB stellen, die Träger sind verpflichtet, die „Zuständigkeit“ untereinander zu klären.

Sind mehrere Träger an einem Budget beteiligt, nennt man es Trägerübergreifendes Budget. Nach dem gestellten Antrag erfolgt ein Bedarfsfeststellungsverfahren.

Persönliches Budget

Kontakte

Mittelstr. 3 | 39418 Staßfurt

S. Stein
Tel.: 0151/109 839 84
Fax: 03925/8008-32
E-Mail: ambulantedienste@lebenshilfe-boerdeland.de

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