Anwendbarkeit des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)

Hiermit informieren wir über die Anwendbarkeit des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes auf unsere Verträge. Dies gilt auch für unsere Wohn-und Betreuungsverträge.

Im Sinne unserer Informationsverpflichtung gemäß § 36 VSBG teilen wir mit, dass wir an diesem verbraucherschutzrechtlichen Streitbeilegungsverfahren derzeit nicht teilnehmen, da eine fachspezifische Streitbeilegungsstelle nicht existiert und eine gesetzliche Verpflichtung unsererseits nicht vorgesehen ist.